Allgemeine Verfahrensregeln für das Online-Gebotsverfahren

1. Gegenstand des Verfahrens

Gegenstand dieses Gebotsverfahrens ist das unbebaute Baugrundstück (Flurstück 8008) mit einer Gesamtfläche von 223 m². Der Einstiegspreis (Mindestgebot) für das Verfahren beträgt 195.000 € (Basis: 874 €/m²).

2. Ablauf und Dauer der Bieterphase

3. Benötigte Nachweise bei Gebotsabgabe

Die Gebotsabgabe ist erst möglich, wenn der Bieter im System einen aktuellen Finanzierungsnachweis (Finanzierungsbestätigung einer deutschen Bank, Finanzierungszusage oder entsprechender Eigenkapitalnachweis) hochgeladen hat, welcher mindestens die Höhe des abgegebenen Gebots abdeckt, und dieser Nachweis vom Verkäufer geprüft und freigegeben wurde.

4. Unverbindlichkeit und Zuschlagsvorbehalt

Dieses Online-Gebotsverfahren ist kein klassisches Versteigerungsverfahren im Sinne des BGB und keine Auktion.

5. Kaufvertrag und Kosten

Der Kaufvertrag wird nach Abschluss des Verfahrens durch das beauftragte Notariat auf Grundlage des Höchstgebots sowie der in diesen Verfahrensregeln genannten Bedingungen erstellt und notariell beurkundet (§ 311b BGB). Die wesentlichen Vertragsbedingungen ergeben sich bereits aus diesen Regeln; ein individueller Vertragsentwurf wird erst nach Feststehen von Käufer und Kaufpreis erstellt.

Das Grundstück wird unter vollständigem Ausschluss der Sachmängelhaftung („gekauft wie gesehen“) veräußert. Alle anfallenden Notar-, Grundbuch- und Grunderwerbsteuerkosten trägt der Käufer.

Stand: 19.09.2026. Der Verkäufer behält sich Änderungen dieser Verfahrensregeln vor.

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